In meiner Praxis ist jeder gleichermaßen willkommen
Die Abrechnung von Leistungen erfolgt dabei...

...über Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV)
Für gesetzlich Versicherte biete ich alle psychotherapeutischen Leistungen meiner Praxis mit Abrechung über die GKV an. Es ist keine Zuzahlung notwendig.
Die Abrechnung erfolgt direkt mit den GKV gemäß des Einheilichen Bemessungsmaßstabs (EBM) in der aktuellen Version.

...über Private Krankenversicherungen (PKV) sowie die Beihilfe
Für privat Versicherte biete ich alle psychotherapeutischen Leistungen meiner Praxis zur Abrechung über die PKV an. Bei der Beantragung der Kostenübernahme unterstütze ich gerne. In den meisten Fällen ist keine Zuzahlung notwendig. Sprechen Sie bitte vorab mit Ihrer Versicherung.
Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in der aktuellen Version in von der PKV bzw. Beihilfe genehmigten Form und Umfang. Sie erhalten eine Rechnung zum Einreichen bei Ihrer Versicherung.

...als Selbstzahler
Sowohl für gesetzlich als auch privat Versicherte biete ich alle psychotherapeutischen Leistungen meiner Praxis als Selbstzahlerleistungen an.
In diesem Fall erfolgt keine Kommunikation (etwa von Diagnosen) mit Krankenversicherungen oder anderen Stellen.
Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in der aktuellen Version. Ein Kostenplan wird zu Beginn erstellt.

...über die Deutsche Rentenversicherung (DRV) oder Berufsgenossenschaften
In bestimmten Fällen kann eine Psychotherapie im Auftrag der DRV oder Berufsgenossenschaften durchgeführt werden.
Die Abrechnung erfolgt dann gemäß des Auftrags direkt mit der entsprechenden Stelle.

...im Auftrag von Ämtern, Behörden oder Schulen
In bestimmten Fällen können Leistungen (etwa Diagnostiken) im Auftrag von Ämtern, Behörden oder Schulen durchgeführt werden.
Diese Leistungen werden ausschließlich im Einvernehmen mit Kind und Sorgeberechtigten durchgeführt!
Die Abrechnung erfolgt dann gemäß des Auftrags direkt mit der entsprechenden Stelle.
